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BEGRIFFSERKLÄRUNG
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BMI (Body-Mass-Index) | |
Der Body-Mass-Index ist eine Verhältniszahl zur Beurteilung des Körpergewichtes. Die international übliche Klassifikation von Adipositas orientiert sich am BMI. Mit der folgenden Formel kann man den BMI berechnen: Beispiel: Gewicht 80 kg, Körpergröße 1,75 cm 80 : (1,75x1,75) = 26,1; BMI 26 Oder Sie verwenden den "Fit für Österreich" BMI-Rechner: BMI-Rechner
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Diabetes mellitus Typ 2 | |
Diabetes mellitus, umgangssprachlich als Zuckerkrankheit bezeichnet, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, die durch eine dauernde Erhöhung der Blutzuckerkonzentration gekennzeichnet ist. Der erhöhte Blutzuckerspiegel kann durch Insulinmangel und/oder durch die verminderte Wirksamkeit des Insulins (= Insulinresistenz) verursacht werden. Die Entstehung eines Typ 2-Diabetes wird durch eine fettreiche, ballaststoffarme Ernährung, Bewegungsmangel, Rauchen, Bluthochdruck und durch ein höheres Lebensalter begünstigt. Übergewicht gilt dabei als ein besonders wichtiger Faktor. Diabetes mellitus Typ 2 tritt in 80% der Fälle im Rahmen eines metabolischen Syndroms auf, häufig mit Adipositas, Bluthochdruck und erhöhten Blutfetten. Es besteht ein hohes Risiko für Folgeschäden wie Erblindung, Nierenversagen, Nervenschädigungen, diabetisches Fußsyndrom, Herzinfarkt und Schlaganfall. Mit regelmäßiger Bewegung kann die Insulinresistenz durchbrochen und somit der Blutzuckerspiegel positiv beeinflusst werden. Aber auch andere Begleiterkrankungen wie Übergewicht, erhöhter Blutdruck oder erhöhte Blutfette werden positiv beeinflusst, das Thromboserisiko wird reduziert und gleichzeitig wird das Herz-Kreislauf-System trainiert.
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Disease Management Programm (DMP) „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ | |
Disease Management bedeutet wörtlich übersetzt „Krankheitsmanagement“. „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“ ist ein Langzeitbetreuungsprogramm für Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2. Speziell geschulte Ärzte legen gemeinsam mit dem Diabetiker eine auf seine persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Behandlung fest. Außerdem erhalten sie Schulungen und regelmäßige Kontrolluntersuchungen. Dabei spielt die aktive Teilnahme der Patienten eine entscheidende Rolle – die Bereitschaft, z.B. durch Lebensstiländerungen an der Verbesserung ihrer Blutzuckerwerte mitzuwirken, um somit langfristig die Lebensqualität zu erhöhen. Die Teilnahme am Programm ist sowohl für Ärzte als auch für Patienten freiwillig. Ziele von „Therapie Aktiv – Diabetes im Griff“: - Erreichung einer optimalen Blutzuckereinstellung
- Vermeidung bzw. Verzögerung von Folgeschäden: Erblindung, Nierenversagen, Nervenschädigungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, diabetisches Fußsyndrom, etc.
- Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z.B. Unterzuckerung)
- Motivation zur aktiven und eigenverantwortlichen Mitarbeit
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.therapie-aktiv.at www.wgkk.at → Vorsorge Telefonhotline: 01/60122-3800
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„Fit für Österreich“ | |
„Fit für Österreich“ ist eine Initiative des Sportministeriums, der Österreichischen Bundes-Sportorganisation und der Sport-Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION. Das Ziel von „Fit für Österreich“ ist es, die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der Österreicher mit Sport und Bewegung zu verbessern. In ganz Österreich werden flächendeckend viele Möglichkeiten geboten, gesunden Sport zu betreiben. Gesundheitsorientierte Bewegungsangebote sind praxisnahe und fördern einen freudvollen Zugang zu Bewegung. Diese Bewegungsangebote erkennt man am „Fit für Österreich“ Qualitätssiegel. Mehr Informationen finden Sie unter www.fitfueroesterreich.at
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Pilotprojekt BEWEGT GESUND | |
Ein Pilotprojekt ist ein Leitprojekt für zukünftige Projekte, in dem Fragen der Akzeptanz, der Umsetzung, Wirtschaftlichkeit u.ä. getestet werden. Im Zeitraum September 2007 bis Juni 2008 wurde das Pilotprojekt BEWEGT GESUND durchgeführt. Allgemeinmediziner und Internisten im 10. und 15. Bezirk, mit einem Vorsorgeuntersuchungsvertrag, konnten an dem Projekt teilnehmen und den Patienten/Versicherten die ein erhöhtes Risiko aufwiesen (BMI über 25 und/oder Bauchumfang mehr als 88 cm bei Frauen bzw. 102 cm bei Männern) im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Bewegung mittels eines eigenen Verordnungsscheines verordnen. Nicht am Projekt teilnehmen konnten Personen mit bereits manifesten Erkrankungen (Bluthochdruckpatienten mit erhöhtem Risiko, Patienten mit koronaren Herzerkrankungen, Patienten mit orthopädischen Erkrankungen). Die in das Projekt eingeschriebenen Patienten erhielten vom Arzt einen Verordnungsschein und eine Broschüre mit den in Frage kommenden Sportvereinen und Bewegungsangeboten, die der Patient in Anspruch nehmen kann. Der Verordnungsschein diente gleichzeitig als Gutschein über € 35,00 pro Semester, der bei den entsprechenden Sportvereinen eingelöst werden konnte, wenn der Patient bei den Kursen eine Anwesenheitsquote von mindestens 75 % erfüllt hatte. Zu Beginn des 2. Semesters konnte sich der Patient erneut einen Verordnungsschein ausstellen lassen um für ein weiteres Semester einen Zuschuss von € 35,00 Euro zu erhalten.
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Verordnungsschein | |
Der BEWEGT GESUND-Verordnungsschein sieht auf den ersten Blick gleich aus wie ein herkömmlicher Verordnungsschein. Auf der Vorderseite werden die Versicherungsnummer, der Name und die Anschrift des Patienten, der Name des Versicherten und die Beschäftigung vermerkt. Darunter werden die Parameter des Patienten eingetragen (Blutdruck, BMI, Bauchumfang, Diabetiker ja/nein – wenn ja HbA1c, Cholesterin und Raucherstatus). Außerdem muss der Patient unterzeichnen, dass er über die Kostenersatzmodalitäten (€ 70,00 bei mindestens 75 % Anwesenheit) aufgeklärt wurde und mit der Datenverwendung zum Zweck wissenschaftlicher, statistischer Auswertungen einverstanden ist. Auf der Rückseite muss der Übungsleiter jede vom Patienten absolvierte Übungseinheit mit seiner Unterschrift (bzw. seinem Kürzel) bestätigen. Der Patient erhält vom Arzt diesen Verordnungsschein, mit dem der Patient nach Kursende bei der WGKK um die Rückerstattung von € 70,00 ansuchen kann.
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Vertragsarzt | |
Vertragsärzte sind freiberuflich tätige Ärzte, die mit dem Krankenversicherungsträger einen Einzelvertrag im Sinne des ASVG abgeschlossen haben. Die Beziehungen zwischen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich tätigen Ärzten werden durch Gesamtverträge und Einzelverträge geregelt. Der Gesamtvertrag wird durch den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der örtlich zuständigen Ärztekammer geschlossen. Gültigkeit für den einzelnen Vertragsarzt bekommt der Gesamtvertrag erst durch Abschluss eines Einzelvertrages des Arztes mit dem Krankenversicherungsträger. Dieser enthält Vereinbarungen über Standort der Ordination, Öffnungszeiten, Vertretung des Arztes, etc. Jeder Arzt, der einen solchen Vertrag abschließt, ist ein Vertragsarzt.
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