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Der Verordnungsschein muss vollständig ausgefüllt und sowohl von Ihnen als auch von der Übungsleiterin bzw. vom Übungsleiter unterschrieben werden. Außerdem bedarf es des Namens des Vereines und der Übungsleiterin bzw. des Übungsleiters in Blockbuchstaben.
Sie müssen 75 % der erforderlichen Übungseinheiten besuchen (in der Regel mindestens 18 Einheiten pro Jahr), um den Kostenersatz von der WGKK zu erhalten. Als Ansuchen um Kostenersatz genügt ein formloses Schreiben mit Ihrem Namen, der Adresse, der Sozialversicherungsnummer und der Bankverbindung , welches Sie zusammen mit dem Verordnungsschein und der Zahlungsbestätigung bei der WGKK (in den Kundencentern, den Bezirksstellen oder auf dem Postweg) einreichen. Dann erhalten Sie pro Jahr € 70,00 zurück.
Ein entsprechendes Musterschreiben finden Sie hier: Musterkostenersatz
Falls ein Angebot mehr als € 70,00 kostet, haben Sie diese Kosten selbst zu tragen. Falls ein Angebot weniger als € 70,00 Euro kostet, werden die Kurskosten zur Gänze rückerstattet. Der Restbetrag kann jedoch nicht auf eine Bewegungsintervention im nächsten Jahr umgebucht werden. Ihnen steht auch keine Auszahlung des Restbetrages zu.
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